Wir betreuen Sie

Aufnahmevoraussetzung

Das Angebot richtet sich an psychisch kranke Menschen (18 bis 25 Jahre) mit einer Ersterkrankung oder entsprechenden Vorerfahrungen, die nicht in einer betreuten Wohngemeinschaft leben wollen oder können.

Im Rahmen dieses Settings besteht auch die Möglichkeit, jungen Erwachsenen Betreuung anzubieten, die bisher in einer intensiver betreuten Wohnform gelebt haben und im Übergang zur Eigenständigkeit noch kontinuierliche ambulante Hilfestellung benötigen.

Ziel der sozialtherapeutischen Betreuung ist die Integration und somit die Befähigung zur Teilnahme am öffentlichen Leben sowie zu einer eigenverantwortlichen, selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung, entsprechend den konzeptionellen Zielen der Prof. Dr. Eggers-Stiftung.

Bewerbung

Nach Vorgesprächen mit Pädagogen/Sozialarbeitern/Ärzten und Psychotherapeuten erfolgt die Entscheidung über eine Aufnahme der Betreuung in beiderseitigem Einverständnis. Eine fachärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung muss vorliegen. Erst nachdem der Kostenträger der Übernahme der Betreuungskosten zugestimmt hat, kann die Betreuung beginnen.

Nicht aufgenommen werden Personen mit einer primären Suchterkrankung, oder solche, die einer ständigen Betreuung bedürfen.