Dein Einzug

.. in eine betreute Wohngemeinschaft

Die Möblierung der Zimmer ist nach Abschluss des Mietvertrages Aufgabe des Bewohners, die BetreuerInnen bieten Hilfestellung beim Umzug und bei der Einrichtung. Es wird ein Hilfeplan gemäß §§ 35a/41 SGB VIII oder §§ 53ff. SGB XII gestellt.

Benötigte Unterlagen:

  • Sozialbericht
  • ärztliche Bescheinigung
  • Miet - und Betreuungsvertrag
  • Antrag auf Erstausstattung
  • polizeiliche Anmeldung
  • Krankenkasse

.. ins Haus Trialog oder Wulf-Alex. Strauer-Haus

Bei den Jugendhilfeeinrichtungen Trialog und Wulf-Alexander Strauer-Haus handelt es sich um stationäre Einrichtungen, d.h. Unterkunft, Kost und Logis sind im Leistungsentgelt ebenso enthalten wie finanzielle Ressourcen für Freizeitaktivitäten, Ferienmaßnahmen usw.

.. ins betreute Wohnen

Der Betroffene mietet eine Wohnung an und finanziert diese, ebenso wie seinen Unterhalt, durch eigenes Einkommen oder öffentliche Zuwendungen, z.B. SGB II. Die Bewohner werden durch eine sozialtherapeutische Betreuung beaufsichtigt.
Die Mitarbeiter/innen unserer Stiftung sind Ihnen in diesen Fragen jederzeit behiflich, geben Unterstützung bei Behördengängen u.v.m.